AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle durch Nahuel Strasser (nachfolgend «TauchAb» genannt) angebotene Dienstleistungen. Darunter fallen insbesondere Leistungen der Tauschule, wie insbesondere die Durchführung von Tauchkursen, Events und Reisen.
Vermittelt TauchAb über Leistungen von anderen Anbietern, schliessen Sie einen Vertrag mit diesem Unternehmen ab und es gelten ergänzend auch deren Vertragsbestimmungen.
2. Versicherungen
Der Teilnehmer ist durch TauchAb nicht versichert und nimmt auf eigenes Risiko an Tauchkursen teil. Der Teilnehmer verpflichtet sich, selbständig für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen. Es wird dringend geraten, eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen. Zusätzlich wird eine Mitgliedschaft beim Schweizer Unterwasser-Sport-Verband (www.susv.ch) empfohlen. Diese bietet einen weltweiten Schutz für Sporttaucher und ist eine optimale Ergänzung zu den schweizerischen Krankenversicherungen.
3. Vertraulichkeit
TauchAb ist verpflichtet, alle Informationen, die während der Tauchkurse oder dem Service besprochen wurden, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Teilnehmer dies zum Ausdruck bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Informationen zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird ausser Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und TauchAb von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
4. Tauchfähigkeit
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Formulare wahrheitsgemäss auszufüllen und den Kursleiter jederzeit und sofort über Änderungen des Gesundheitszustandes, welche die Tauchfähigkeit beeinflussen, zu informieren. TauchAb behält sich vor, bei Bedenken Teilnehmer von Tauchkursen auszuschliessen.
5. Haftung
TauchAb kann keine Haftung übernehmen, wenn der Teilnehmer durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Teilnehmer gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschliesslich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten auch ausserhalb der Tauchschule. TauchAb ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlichen Gegenständen und von Besitz des Teilnehmers die (der) mit an den Tauchplatz, Hallen- oder Freibad gebracht wurden (wurde).
TauchAb haftet nur für diejenigen Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Ausbilders zurückzuführen sind.
Der Teilnehmer ist bei Tauchkursen und Seminaren nicht versichert. Die Teilnahme an den Tauchkursen und Seminaren erfolgt auf eigene Gefahr. TauchAb empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Tauchversicherung z. B. von DAN, Aquamed oder SUSV.
Der Umstand, dass die Ausrüstungsgegenstände regelmässig und sorgfältig von TauchAb auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, entbindet den Kursteilnehmer jedoch nicht von seiner Pflicht, sich vor jedem Tauchgang ebenfalls von der ordnungsgemässen Funktionstüchtigkeit der Geräte persönlich zu überzeugen. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich daraus ergeben, dass seine Geräte nicht funktionstüchtig sind.
6. Tauchkurse
6.1. Anmeldung/Bestätigung
Die Anmeldung an einen Tauchkurs kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erfolgen und ist verbindlich. Teilweise ist bei den Kursen die Teilnehmerzahl beschränkt. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage hin möglich, können jedoch nicht immer gewährleistet werden. Die Kursbestätigung erfolgt schriftlich oder mündlich. Erst durch die Kursbestätigung ist eine Teilnahme garantiert.
6.2. Terminvereinbarung
Termine zwischen TauchAb und dem Teilnehmer sind verbindlich. Absprachen zu Terminänderungen sind möglich, sollten aber schriftlich oder mündlich vereinbart werden.
Sollte eine Absage eines bestätigten Termins vonnöten sein, sollte der Teilnehmer dies rechtzeitig und sobald als möglich mitteilen.
6.3. Preis/Zahlungskonditionen
Der gesamte Kursbetrag ist bis zur angegebenen Zahlungsfrist bar oder per Bankzahlung zu begleichen. Es sind ausschliesslich die im Detailprogramm und/oder Internet aufgeführten Leistungen im Kurspreis inbegriffen. Ist das Kursgeld bei Kursbeginn noch geschuldet, behält sich TauchAb vor, den Teilnehmer vom Tauchkurs auszuschliessen oder die Brevetierung bis zur Zahlung aufzuschieben.
6.4. Kosten Bei Annullation
Muss der Teilnehmer einen laufenden Tauchkurs unterbrechen, vollständig abbrechen oder erscheint er unbegründet nicht zum Tauchkurs, werden die Kosten nicht rückerstattet. Gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses oder im Falle ernster Gründe wird nach einer Ersatzmöglichkeit gesucht.
Die Geltendmachung von Kosten für allfällig bereits getätigte Auslagen (Material etc.) bleibt zusätzlich vorbehalten. TauchAb weist den Teilnehmer darauf hin, dass diese Kosten nicht durch die Versicherung gedeckt sind und in jedem Fall durch den Teilnehmer zu bezahlen sind. Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung vom Kurs ist der gesamte Kursbetrag zu bezahlen.
6.5. Kursabsagen/Programmänderungen durch TauchAb
TauchAb behält sich das Recht vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl oder anderen Umständen (z. B. höhere Gewalt etc.) einen Tauchkurs abzusagen.
TauchAb führt den Tauchkurs nach Möglichkeit programmgemäss durch, behält sich aber das Recht vor, das Programm, Leistungen etc. zu ändern, wenn dies aufgrund objektiver Umstände notwendig erscheint. Wird seitens TauchAb der Tauchkurs abgesagt oder kein Ersatzprogramm angeboten, hat der Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der Tauchkurskosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Events/Reisen
7.1 Anmeldung/Bestätigung
Die von TauchAb unterbreiteten Reisevorschläge oder Events sind bis zur definitiven Buchungsbestätigung unverbindlich, insbesondere bleiben Leistungs-, Preis- und Datumsanpassungen ausdrücklich vorbehalten. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und TauchAb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.
7.2. Preis/Zahlungskonditionen
Der fällige (Teil-)Betrag ist bis zur angegebenen Zahlungsfrist bar oder per Bankzahlung zu begleichen. Es sind ausschliesslich die im Detailprogramm und/oder Internet aufgeführten Leistungen im Preis inbegriffen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung der Buchungskosten behält sich TauchAb vor, nach erfolglosem Verstreichen einer Nachfrist, die Reiseleistung zu verweigern und den Vertrag als annulliert zu betrachten. In diesem Falle erhebt TauchAb eine Bearbeitungsgebühr von 20% vom Gesamtbetrag.
7.3. Einreisebestimmungen
Der Teilnehmer ist selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Der Reisepass muss mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
7.4 Haftung
Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist), oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages.
7.5 Reiseabbruch /(Teil-)Annullation durch den Teilnehmer
7.5.1. Reiseabbruch
Ist der Teilnehmer daran gehindert, die Reise anzutreten oder sollte er die angetretene Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen, wird ihm der bereits geleistete Vorschuss für das Reisearrangement durch TauchAb nicht rückerstattet. Allfällige zusätzliche Kosten (z. B. für die Rückreise) gehen zulasten des Teilnehmers. TauchAb verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit einer Rückreiseversicherung.
7.5.2. Annullation
Bei Annullationen, Umbuchungen von Reisen, Events oder sonstigen Änderungen (Namensänderungen, Umbuchung der Unterkunft etc.) ist neben den Buchungskosten in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person geschuldet. Annullationen und Umbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen.
7.5.3. Kosten bei Annullation
Bei Annullation der gebuchten Reise erhebt TauchAb folgende Bearbeitungsgebühr:
- Bis 15 Tage vor Reiseantritt beträgt die Bearbeitungsgebühr Fr. 50.-
- AB 14 Tage vor Reiseantritt beträgt die Bearbeitungsgebühr 50% des Buchungsbetrags
- AB 7 Tage vor Reiseantritt beträgt die Bearbeitungsgebühr 100% des Buchungsbetrags
7.6. Annullierung/Programmänderungen durch TauchAb
TauchAb ist berechtigt, die Reise zu annullieren, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände wie höhere Gewalt, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks, politische Umstände, Terror etc. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen. In diesem Falle wird der bezahlte Buchungsbetrag zurückerstattet.
Programmänderungen sind nicht ausgeschlossen. TauchAb behält sich das Recht vor, insbesondere bei Vorliegen nicht voraussehbarer oder nicht abwendbarer Umstände das Reiseprogramm oder einzelne Leistungen (z. B. Unterkunft, Reiseablauf etc.) anzupassen. Es wird dabei angestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
8. Mietausrüstung
Die Mietausrüstung bleibt unser Eigentum und darf nur vom Kunden selbst verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung kommt der Kunde für sämtliche Schäden an der Mietausrüstung und für alle durch die Mietausrüstung verursachten Schäden auf, ebenso sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
Der Kunde erkennt an, die gelieferte Mietausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemässe Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemässem Zustand zu sorgen und die Kosten für von Ihm verursachte Schäden zu tragen. Die Mietausrüstung wird in regelmäßigen Abständen untersucht und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet denn Kunden jedoch nicht von der Pflicht, sich vor der Nutzung von der Funktionstüchtigkeit zu überzeugen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig oder unvollständig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die jeweils unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
10. Rechtsanwendung und Gerichtsstand
Auf das Rechtsverhältnis zu TauchAb kommt ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Zürich, Schweiz vereinbart.